VERKEHRSRECHT
Unter den Begriff des Verkehrsrechts fallen insbesondere alle Angelegenheiten im
Zusammenhang mit dem Betrieb, Erwerb und Unterhalt eines Kraftfahrzeuges.
Unfallregulierung:
Grundsätzlich gilt, dass die Abwicklung eines jeden Verkehrsunfalls einer anwaltlichen Unterstützung bedarf.
Doch entscheidend ist letztlich wer trägt die Anwaltskosten?
Die Rechtsanwaltskosten stellen bei einem unverschuldeten Unfall eine adäquate Schadensfolge dar, so dass der Geschädigte ohne weitere Voraussetzungen das Recht hat, sich zur Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche von Anfang an eines Rechtsanwaltes seines Vertrauens zu bedienen. Die Rechtsanwaltskosten sind daher bei einem unverschuldeten Unfall stets von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. vom Schädiger zu erstatten. Eine Ausnahme kann nur bei einem Bagatellschaden, d.h. Schaden unter 500 EUR und einer von vornherein eindeutig klaren Sachlage gelten. Angesichts der Komplexität der heutigen Schadenregulierung und der Vielzahl an Rechtsprechung ist dieser absolute Ausnahmefall in der Praxis kaum anzutreffen. Außerdem wird keine Versicherung von sich aus, freiwillig alle dem Geschädigten zustehenden Ansprüche ausgleichen. Auch die KFZ-Haftpflichtversicherer stehen unter dem Druck des Wettbewerbs und können nur dann besonders günstige Versicherungstarife anbieten, wenn sie ihre Ausgaben und damit die Regulierungskosten besonders gering halten. Daher gilt bei den Versicherungen der Grundsatz: “Was nicht eingefordert wurde, ist auch nicht zu bezahlen!”. So kommt es, dass in der Praxis immer wieder berechtigte Ansprüche des Geschädigten unter Verweis auf die angeblich ständige Rechtsprechung gekürzt oder gar nicht bezahlt werden, z.B.:
– Anspruch auf Kostenpauschale von 25 EUR
– Anspruch auf vollständige Reparaturkosten statt einer Abrechnung auf Totalschadenbasis
– Anspruch auf Nutzungsausfall für den gesamten Ausfallzeitraum
– Anspruch auf Mehrwertsteuer im Totalschadenfall mit Ersatzbeschaffung
– Anspruch auf An- und Abmeldekosten im Totalschadenfall
– Unberechtigte Kürzung der Mietwagenkosten
– Abzüge von den vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten:
– UPE Aufschläge
– Verbringungskosten zum Lackierer
– Stundenverrechnungssätze der Werkstatt
– Entsorgungskosten usw.
Leider wird die Rechtslage auch hin und wieder von den Gerichten verkannt, so dass unzutreffende Einzelfallentscheidungen publik werden, die von den Versicherern dann als Begründung für eine angeblich rechmäßige Kürzung der berechtigten Anprüche vorgehalten werden. Aufgrund der inzwischen für den Laien unübersichtlichen Rechtsprechung, haben die Versicherer leider mit dieser Vorgehensweise sehr oft Erfolg.
Kontaktieren Sie uns daher sofort nach dem Verkehrsunfall!
Wir kümmern uns um die Unfallregulierung mit der gegnerischen Versicherung und setzen Ihre Anspruche erforderlichenfalls auch gerichtlich durch. Lassen Sie nicht die Gegenseite über Ihre Ansprüche entscheiden, sondern machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sich von einem qualifizierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.